Fachbeirat
§ 12 der Satzung
Der durch den Gesamtvorstand bestellte Fachbeirat ist ein beratendes Organ. Es unterstützt durch Äußerungen, Stellungnahmen und Programmvorschläge seiner Mitglieder die Arbeit des Gesamtvorstandes. Gleichzeitig übernimmt er die fachliche Konkretisierung, Abstimmung und Umsetzung der durch die Vorstandschaft und Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.
Darüber hinaus hat der Fachbeirat die Aufgabe, alle in Betracht kommenden Institutionen für die Ziele des Vereins zu interessieren sowie jährlich ein Arbeitsprogramm unter Berücksichtigung der Vereinsziele zu erarbeiten.
Im Fachbeirat sind folgende natürliche Personen vertreten:
- ein Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)
- je ein Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde Oberbayern und Schwaben
- je ein Fachreferent der im Arbeitsgebiet zuständigen Unteren Naturschutzbehörden
- je ein Vertreter der Landwirtschafts- und Forstverwaltung sowie der Schäfereifachberatung
- die Geschäftsführer der im Arbeitsgebiet tätigen Landschaftspflegeverbände
- je ein Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände
- je ein Vertreter der zuständigen Wasserwirtschaftsämter
Bei Bedarf können weitere fachkundige Personen zugezogen werden, z.B. aus dem Bereich Trinkwasserschutz, Umweltbildung, Erholung, Landnutzung oder Industrie.
