Mitglieder
Mitglieder (§ 4 der Satzung:)
Mitglieder können alle kommunalen Gebietskörperschaften und Landschaftspflegeverbände im Arbeitsgebiet werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen. Die Mitglieder sollen den Verein in seinen Zielen und Aufgaben unterstützen und fördern.
Gründungsmitglieder sind:
- Landkreise Donauries, Aichach-Friedberg, Augsburg, Landsberg, Weilheim-Schongau, Ostallgäu
- Stadt Augsburg
- Landschaftspflegeverbände der Stadt Augsburg, Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg
- Gemeinden Kissing, Kaufering, Oberndorf, Rehling
- Markt Thierhaupten
Mitglieder:
- Stadt Königsbrunn seit Juli 2006
- Stadt Rain seit August 2006
- Landschaftspflegeverband Ostallgäu seit 2007
- Stadt Gersthofen seit Januar 2009
Fördermitglieder (§ 6 der Satzung):
Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen.
- Stadtwerke Königsbrunn seit Juli 2006
Mitgliederversammlung
Der Gesamtvorstand soll jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- die Wahl des Gesamtvorstandes und des Wahlausschusses
- die Wahl von zwei Rechnungsprüfern
- die Entgegennahme des Berichts des Gesamtvorstandes
- die Entlastung des Gesamtvorstandes
- Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
- die Festsetzung der Mindesthöhe von Förderbeiträgen für Fördermitglieder, Satzungsänderungen
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
Für weitere Informationen zu unseren Mitgliedern bzw. Fördermitgliedern können Sie sich unter Links weiterleiten lassen.
Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Kontakt_Vorstand_u_Mitglieder_2015.pdf
